Vor 8. Oktober 2009, 10:57 morgens (5 Stunden) Der Europäische Gerichtshof von Gerechtigkeit hat gefunden, dass eine spanische Staatsabgaberegelung auf spielenden Gewinnen, zu denen die Europäische Kommission behauptet hatte, fehlerhaft und benachteiligt ist.
In einer Zusammenfassung gab am 6. Oktober falls Zahl C153/08, der Raum ECJ-1. heraus, der in der Opposition nach Spanien hinsichtlich seiner Steuerbefreiung angeordnet wurde, die zu den Gewinnen betrachtet.
Der Fall wurde bis zum ECJ von der Europäischen Kommission geholt und konzentriert auf die Gewinne von der Vielzahl von Lotterien besteuernde, wettende Gesetzgebung stellten Spiele und außen vom Königreich von Spanien her. Jedoch organisierten Gewinne von den Lotterien, von den Spielen und vom Wetten innerhalb Spaniens durch irgendein not-for-profit, oder Sozialfürsorgekörper wurden von der Steuer entschuldigt.
Die Entscheidungen des Generalanwalts über diese Angelegenheit waren, dass die Tätigkeit teils erlaubt werden sollte. Indem sie in der Kraftsteuer hielt, errichtete Gesetzgebung, die nicht auf gefährdete Einrichtungen und Wesen zutrifft, die Tätigkeiten eines Sozial- oder gemeinnützigen Buchstabens leiten, in einem anderen Mitgliedsstaat und nach den gleichen Zielen, die die spanischen betroffenen Wesen, Spanien nicht folgen ließen, um die Freiheit zu erkennen, um Dienstleistungen anzubieten und brach den Standard der NichtUngerechtigkeit auf Basis der Nationalität durch.
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